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Der
Augsburger Religionsfriede 1555
Der
Augsburger Religionsfriede vom 25.
September 1555 gehört zu den
Grundereignissen der deutschen
Geschichte. Mit der
reichsrechtlichen Anerkennung der
evangelischen Kirche und dem Schutz
des Landfriedens für die beiden
großen Konfessionen im Reich brachte
er einen gewissen Abschluß der
deutschen Reformation. Dieser
Reichstagsabschied beendete die seit
dem Wormser Edikt von 1521 über das
katholische Verbot und den
Widerstand der evangelischen
Bewegung ausgebrochenen
Verfassungswirren. Die
Geschichtsschreibung sieht den
Augsburger Religionsfrieden als
Epochengrenze, als das Ende des
Reformationszeitalters. Zu seinem
450. Jahrestag erscheint am 8.
September ein Sonderpostwertzeichen,
das den sogenannten Friedensengel
abbildet, der sich in der Augsburger
St. Annen-Kirche befindet.
Die
Reformationsgeschichte ist
hinreichend bekannt. Sie begann 1517
mit den 95 Thesen Martin Luthers,
bekam durch das Wormser Edikt einen
Rückschlag, der aber die Entwicklung
nicht stoppte. Versuche, durch
theologische und politische
Kompromisse die Einheit der Kirche
zu erhalten bzw. wieder herzustellen
scheiterten an extremen Positionen
auf beiden Seiten. Kaiser Karl V.
versuchte mehrfach, auf
diplomatischem Weg den
Religionsfrieden herzustellen, aber
der Papst weigerte sich bis 1545,
auf einem Konzil eine Klärung
herbeizuführen. Und nun war es zu
spät. Auch der Augsburger Reichstag
1530 hatte das Ziel, einen
vorläufigen Ausgleich in der
Religionsfrage zu erreichen. Die
Confessio Augustana wurde von vielen
als Grundlage hierfür angesehen,
aber sie wurde von katholischen
Theologen mit der Confutatio
abgelehnt. Der Kaiser wollte es
anders.
Nach
dem Tode Martin Luthers 1546 und
während des aussichtslos
erscheinenden Konzils in Trient
versuchte Kaiser Karl V. nun, die
Probleme der Kirchenspaltung mit
Gewalt zu lösen. Es kam zum
Schmalkaldischen Krieg, in dem er
1547 bei Mühlberg an der Elbe die
evangelischen Stände mit Kurfürst
Johann Friedrich von Sachsen und
Philipp von Hessen an der Spitze
besiegte. An seiner Seite kämpfte
Herzog Moritz von Sachsen, der damit
weite Teile des ernestinischen
Sachsens und die Kurwürde erwarb. Er
war zwar evangelisch, aber
kaisertreu und vor allem ehrgeizig
und habsüchtig. Im Augsburger
Interim von 1548 sollte eine Basis
für eine Reunion der Protestanten
mit den Katholiken geschaffen
werden. Die Kaisertreue des Herzogs
– jetzt Kurfürst – Moritz brach bald
in sich zusammen. 1552 setzte er
sich mit anderen Reichsfürsten
zusammen, schloß ein Bündnis mit dem
französischen König Heinrich II. und
kämpfte erfolgreich gegen den
Kaiser. Dieser mußte fliehen und sah
sich nun gezwungen, den
evangelischen Ständen entgegen zu
kommen. Wegweisend war der Passauer
Vertrag von 1552, der auf einen
baldigen Reichstag verwies. Bis
dahin waren Lutheraner und
Altgläubige zu friedlichem Verhalten
verpflichtet.
Diesen Reichstag eröffnete König
Ferdinand I. (Bruder des Kaisers) am
5. Februar 1555 in Augsburg. Die
Proposition für den
Reichstagsabschied beruhte im
wesentlichen auf vorausgegangenen
Verhandlungen Ferdinands mit dem
Kaiser in Brüssel auf der einen und
mit protestantischen Ständen auf der
anderen Seite. Es kam zu einer
Interessengemeinschaft zwischen den
Kräften, denen der Frieden im Reich
mehr am Herzen lag als die
Wiederherstellung der religiösen
Einheit. Diese galt zwar als
wünschenswert, ihre Verwirklichung
wurde aber der Zukunft
anheimgestellt.
Das Recht des Kaisers auf
Konfessionsbestimmung wurde ihm
entzogen und den Territorialfürsten
übertragen (cuius regio eius religio).
Damit war eine wirkliche
Religionsfreiheit immer noch nicht
gewährleistet und der
Gegenreformation der Boden geebnet.
Auch galt das neue Recht nur für
Katholiken und Lutheraner, nicht
aber für die Reformierten und
anderen neuen Gemeinschaften. Freie
Religionswahl hatten nur die
reichsunmittelbaren Fürsten, Grafen,
Ritter usw. sowie die Bürger von
Reichsstädten. Für evangelische
Territorien entfiel mit der
Konfessionswahl die bisherige
geistliche Jurisdiktion der
Bischöfe. Diese nahmen nun die
politischen Territorialherren als
sogenannte „summi episcopi“ (oberste
Bischöfe) selbst in die Hand.
Geistliche Reichsfürsten verloren
ihr Fürstentum, wenn sie evangelisch
wurden, weil das katholische
Bekenntnis die Voraussetzung für
ihre politische Herrschaft war. Wer
der Konfession seines Landesherrn
nicht folgte, mußte das Land
verlassen.
Der Augsburger Religionsfriede war
kein Ausgleich im Glaubensstreit
selbst, er war lediglich eine
Friedensordnung. Er schloß den
fortdauernden
kirchlich-theologischen Streit nicht
aus, verwies ihn aber auf friedliche
Wege und zähmte ihn damit politisch.
Auch die Verfügung über Kirchengut
war darin eingeschlossen.
Der
Friede hielt bis 1618. Dann brach
der Dreißigjährige Krieg aus. 1648
wurde im Westfälischen Frieden der
Religionsfrieden wieder hergestellt.
Er wurde tragendes Reichsgrundgesetz
und bestimmendes Element der
deutschen Geschichte bis 1806. Indem
er das Bekenntnis an das Territorium
(und nicht mehr an den Herrscher
persönlich wie zuvor) band, legte er
die Mehrkonfessionalität in
Deutschland fest, begünstigte die
Entwicklung der Territorien zu
größerer staatlicher Selbständigkeit
und verschaffte den Konfessionen die
Möglichkeit, sich dogmatisch,
institutionell und auch kulturell zu
entfalten.
JDA
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